Sie wollen in den eigenen vier Wänden bleiben, wo Erinnerungen und Vertrautes zuhause sind. Unsere engagierten Pflegekräfte sind Ihre vertrauenswürdigen Partner, die Ihnen bei alltäglichen Aufgaben helfen und gleichzeitig Ihre Unabhängigkeit respektieren.
Durch gezielte Unterstützung und Betreuung wird die Lebensqualität erhöht und individuelle Bedürfnisse bestmöglich abgedeckt. Ziel ist es auch, Angehörige zu entlasten und ihnen Sicherheit zu geben, dass ihre Liebsten professionell versorgt werden.
Zur Grundpflege zählen die Sicherstellung der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität eines Pflegebedürftigen. Dazu gehören unter anderem die Körperpflege wie Waschen, Duschen oder Baden, das Anziehen und Ausziehen sowie die Unterstützung bei der Mobilität und der Nahrungsaufnahme. Unser ambulanter Pflegedienst übernimmt alle Leistungen der Grundpflege.
Waschen
Duschen
Baden
Zahnpflege
Kämmen
Rasieren
Darm- oder Blasenentleerung
mundgerechtes zubereiten der Nahrung
Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
An- und Auskleiden
Gehen
Treppensteigen
Verlassen und Betreten der Wohnung
Für die Behandlungspflege wird kein Pflegegrad benötigt. Sie wird vom Arzt verordnet. Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der ambulanten Pflege ist bei der Behandlungspflege die Krankenversicherung der Leistungsträger, nicht die Pflegeversicherung.
Im Bereich der Behandlungspflege bieten wir alle verordneten Leistungen an.
Zu unserem Leistungsangebot gehören natürlich auch alle Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI. Dies umfasst hauswirtschaftliche Unterstützung wie zum Beispiel Einkäufe, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung und Wäsche. Hierdurch wird der Alltag der Pflegebedürftigen erleichtert und die Lebensqualität verbessert. Über Details informieren wir Sie gerne.
Jeder Angehörige, der eine Person mit Pflegegrad seit mindestens 6 Monaten pflegt, hat Anspruch auf Verhinderungspflege. Sie können sich also bis zu 42 Tage im Jahr oder stundenweise das ganze Jahr über beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst entlasten lassen. Dies dient zur Sicherstellung der Erholung der Pflegepersonen und sorgt gleichzeitig für mehr Flexibilität in Ihrem Alltag.
Wir übernehmen die Verhinderungspflege für Sie – kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung.
Gutachter des medizinischen Dienstes des Krankenkassen (MDK) stellen den Pflegegrad einer Person anhand von sechs Bereichen fest. Diese Bereiche sind:
Zur Grundpflege gehören unter anderem die folgenden Leistungen:
Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie Darm- oder Blasenentleerung
Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Treppensteigen, Verlassen und Betreten der Wohnung
Für die Behandlungspflege wird kein Pflegegrad benötigt. Sie wird vom Arzt verordnet. Im Gegensatz zu den anderen Bereichen der ambulanten Pflege ist bei der Behandlungspflege die Krankenversicherung der Leistungsträger, nicht die Pflegeversicherung. Im Bereich der Behandlungspflege bieten wir alle verordneten Leistungen an.
Zu unserem Leistungsangebot gehören natürlich auch alle Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI. Hier bieten wir eine Betreuung zu Hause an. Dies umfasst hauswirtschaftliche Unterstützung wie zum Beispiel Einkäufe, Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung und Wäsche. Wir begleiten auch Spaziergänge oder andere Aktivierungen, wenn der Besuch unserer Tagespflege nicht möglich ist.
Hierdurch wird der Alltag der Pflegebedürftigen erleichtert und die Lebensqualität verbessert. Über Details informieren wir Sie gerne.
Sabine Lott
Leitung Office und Kundenservice
info@konzett.org
+49 (0) 7542 95 20 74
Bürozeiten
Montag & Mittwoch:
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag:
08:00 - 13:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 15:00 Uhr